Sonntag, 8. Oktober 2006

Das griechische System - Teil 1

Erste Erfahrungen

Mit grossem Respekt und den schlimmsten Vorahnungen, habe ich den Weg in die griechische Buerokratie angetreten. Zunaechst war die Aufgabe, die erforderlichen Huerden fuer die Teilnahme an dem Sprachkurs zu meistern. Um es vorweg zu nehmen; null Problemo: Einstufungstest bestanden (Zweite Klasse von Fuenf, d.h. nur eine Gruppe faengt noch weiter unten an!), Kursgebuehr bezahlt und die voellig sinnfreie Roentgenaufnahme beim Universitaetsdoktor hinter mich gebracht. Fertig. Wichtig bei all diesen Schritten: Ein Papier, das gestempelt und dann mit Stempel vorgezeigt werden kann! Soweit so gut.

Naechster Schritt – der Gang zum griechischen Arbeitsamt (OAED). Hier hatte ich erheblichen Nervenverschleiss erwartet. Als EU-Buerger hat man Anspruch darauf, das Arbeitslosengeld des Heimatlandes fuer maximal 3 Monate im EU-Ausland zu beziehen, wenn man dort auf „Arbeitssuche“ ist. Das Zauberwort der Eingeweihten lautet „E303“. Meine diesbezueglichen Erfahrungen in Berlin liessen nichts Gutes erahnen. Denn in der Hauptstadt der so wohl geordneten deutschen Landen dauerte es sage und schreibe 7 Monate bis der, im damaligen Falle, finnische Anspruch vom deutschen Arbeitsamt anerkannt und ausgezahlt wurde. Was sollte mich dann erst in Griechenland erwarten? Die Geschichte ist ueberraschenderweise schnell erzaehlt. Ein halber Vormittag mit Behoerdengaengen reichte aus, um den Vorgang in Gang zu setzen. Selbstverstaendlich begleitet von jeder Menge gestempelter Papiere! Drei Wochen spaeter sollte ich die erste Zahlung in den Haenden halten, natuerlich in bar! Es geht also doch! Die olympischen Spielstaetten sind ja auch rechtzeitig fertiggeworden!

Fortsetzung folgt...

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